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LG Bonn, 01.08.2007 - 2 O 380/06 |
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- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04
Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"
Auszug aus LG Bonn, 01.08.2007 - 2 O 380/06
Aus dem Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.05.2006 (NJW 2006, 2099) ergibt sich nichts anderes.Danach ist von ständigen Geschäftsbeziehungen zwischen Bank und Vermittler (mit der weitergehenden Folge einer Haftung der Bank für ein ihr zuzurechnendes Aufklärungsverschulden des Vermittlers) auszugehen, wenn (wie hier) der Vermittler von der Bank unbeanstandet deren Formulare benutzt (BGH NJW 2006, 2099 ff. Rn. 53).
- BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04
Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation
Auszug aus LG Bonn, 01.08.2007 - 2 O 380/06
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12.12.2005, NJW 2006, 497, Rn. 18) ist die Haustürsituation der Bank bereits dann zuzurechnen, wenn sie objektiv vorgelegen hat, unabhängig davon, ob Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis i.S.d. § 123 Abs. 2 BGB vorlag.Die im Rahmen der Rückabwicklung von der Klägerin zurückzugewährende Leistung besteht nicht in der Darlehensvaluta, sondern in dem Gesellschaftsanteil (vgl. BGH NJW 2006, 497).
- OLG Köln, 05.12.1994 - 12 U 75/94
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des VerbrKrG beim Neuwagenkauf
Auszug aus LG Bonn, 01.08.2007 - 2 O 380/06
Die zeitliche Reihenfolge der Verträge ist unerheblich, wenn sich die Verknüpfung beider Verträge aus den Umständen ergibt und der eine Vertrag ohne den anderen nicht geschlossen worden wäre (vgl. OLG Köln WM 1995, 611;… Grüneberg in: Palandt, § 358 Rn. 11;… Lwowski in: Schimansky/ Bunte/ Lwowski, Bankrechts-Handbuch, Band II, § 81 Rn. 119).
- BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00
Belehrungszusatz
Auszug aus LG Bonn, 01.08.2007 - 2 O 380/06
Dies führt dazu, dass die Belehrung weder die Widerrufsfrist in Lauf setzt noch die 6-Monats-Frist des § 355 Abs. 3 S. 1 BGB (vgl. BGH NJW 2002, 3396). - BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99
Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen
Auszug aus LG Bonn, 01.08.2007 - 2 O 380/06
Diese Norm ist richtlinienkonform auszulegen; danach gehören Kreditverträge nicht zu den Geschäften, die im Sinne des § 5 Abs. 2 HWiG a.F. "die Voraussetzungen eines Geschäfts nach dem Verbraucherkreditgesetz" erfüllen, da das VerbrKrG kein gleich weit reichendes Widerrufsrecht enthält wie das HWiG (vgl. BGH NJW 2002, 1881). - BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus LG Bonn, 01.08.2007 - 2 O 380/06
Aufgrund des wirtschaftlichen Zwecks und der Schutzbedürftigkeit des Anlegers ist er aber einem solchen gleichzustellen (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2004, 2731, 2733 m.w.N.;… Grüneberg in: Palandt, BGB, 66. Aufl., § 358 Rn. 14).